Betrifft: Bauvorhaben der Gemeinde aus dem Investitionsprogramm 2020

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Reinéry,

die SPD- Fraktion beantragt:

1. Die Verwaltung überprüft die Möglichkeit einer zeitlichen Verschiebung aller im  

    Investitionsprogramm 2020 beschlossenen Bauvorhaben für das Jahr 2020.

2. Mögliche Regressansprüche der bereits beauftragten Baufirmen durch die 

    entstehenden Verschiebungen bei der Durchführung dieser Baumaßnahmen 

    werden dargestellt.

Begründung:

Aufgrund der zu erwartenden finanziellen Ausfälle z. B. im Bereich der Gewerbesteuern im Haushaltsjahr 2020 werden alle beschlossenen Bauvorhaben aus dem Investitionsprogramm 2020 auf zeitliche Verschiebung geprüft. Dabei sind besonders Bauvorhaben mit Anliegergebühren zu berücksichtigen. 

Es ist zu erwarten, dass die Bürger zurückgelegte Gelder bzw. nötige Kredite vorrangig zur Bewältigung der Auswirkungen auf die Corona-Krise verwenden müssen. 

Mit freundlichen Grüßen

Renate Kraume

Corona-Virus News

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Die Landesregierung teilt mit: In einer Kabinettsitzung hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am Sonntag, 15. März 2020, weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie beschlossen. Noch am Sonntag sollen durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land eingestellt werden. So müssen bereits ab Montag alle so genannten „Amüsierbetriebe“ wie zum Beispiel Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen schließen. Eine gleiche Regelung ergeht für Prostitutionsbetriebe. Ab Dienstag ist dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Ebenso ab Dienstag sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet. Der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, „Shopping-malls“ oder „factory-out-lets“ soll nur zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt sein – nicht zuletzt auch um zu vermeiden, dass sich Schülerinnen und Schüler nach den Schulschließungen ab Montag hier in größeren Gruppen versammeln. Die Schließungen und Auflagen sollen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von den Eigentumsverhältnissen gelten. Damit die Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung, Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs sichergestellt ist, bleiben, Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien geöffnet. Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten und Hotels sollen in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden werden, die eine Verbreitung des Corona-Virus verhindern. Ministerpräsident Armin Laschet erklärt dazu: „Wir müssen in dieser ernsten Lage die notwendige Versorgung in vollem Umfang sicherstellen. Aber alle Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige soziale Kontakte müssen unverzüglich vermieden werden. So sehr das für viele Menschen ein Opfer und eine Einschränkung bedeutet, so wichtig ist es jetzt, besonnen, aber auch entschlossen unser Leben zu entschleunigen.“ Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten, analog zu den bereits am Freitag verfügten Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Betrifft: Ausschuss für Bauen, Umwelt und Gemeindeentwicklung am 01.04.2020

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Reinéry,

die SPD- Fraktion bittet um einen Sachstandsbericht zum Verbindungsweg von Heinsberg nach Brachthausen über den Hasenbahnhof. 

Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen in der Sitzung:

1. Welche rechtliche Form hat der Weg?

2. Wann und warum wurde der Weg aus gemeindlichem Besitz auf  die 

   Teilnehmergemeinschaft in Brachthausen übertragen?

3. Welcher Preis wurde seitens der Teilnehmergemeinschaft für die Übertragung des

  komplett neu ausgebauten Weges an die Gemeinde Kirchhundem bezahlt?

4. Wer trug die Kosten für die Übertragung des Weges?

Mit freundlichen Grüßen

Renate Kraume

Stellungnahme der SPD- Ratsfraktion zum Haushaltsentwurf 2020

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, 
zunächst möchte ich mich im Namen der SPD- Fraktion ganz herzlich bei den Mitarbeitern/innen der Kämmerei für die Aufstellung des Haushaltsplans und der Verwaltung insgesamt für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr bedanken. Zwei Haushaltspläne in einem Jahr aufzustellen, ist schon eine große Herausforderung.

Auch ohne die Wiederbesetzung der Stelle des Beigeordneten arbeitete die Gemeindeverwaltung verlässlich. Die Aufgabenbereiche  des Beigeordneten wurden in der Verwaltung umorganisiert und übernommen. Seit März letzten Jahres ist die Stelle des Beigeordneten nicht mehr besetzt.

Bislang wurde leider aufgrund von Arbeitsüberlastung beim Verwaltungsgericht  in Arnsberg noch kein Urteil zu dem Bürgerbegehren „Kirchhundemer Bürger sparen Steuergelder, Beigeordneten- Stelle soll abgeschafft werden“ gefällt. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass dem Ansinnen von fast 2000 Bürgern der Gemeinde stattgegeben wird. In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals unser Unverständnis zur Vorgehensweise der CDU- und UK- Fraktionen in dieser Angelegenheit zum Ausdruck bringen, die darauf bestanden diese Stelle trotz des laufenden Verfahrens auszuschreiben.  Hier wurden Steuergelder unnötig und voreilig verprasst. Diese Kosten in Höhe von ca. 5000  hätte man einsparen und das Urteil aus Arnsberg abwarten können. Zumal der einzige Bewerber für die Stelle des Beigeordneten noch nicht mal den Ansprüchen entsprach!  Alles umsonst!

Ca. 20.000  wurden verschleudert, um dem Bürgermeister fehlerhaftes Verhalten bei der Rückübertragung der Viehtrifft an den Wegeinteressentenverein Heinsberg nachzuweisen. Eine von der CDU und UK- Fraktion beauftragte renommierte Rechtanwaltskanzlei kam bei der Begutachtung des Vorgangs zu dem Ergebnis, dass eine Pflichtverletzung in der Übertragung des Grundstücks auf den Wegeinteressentenverein nicht gesehen wird. Ein Verschulden in Form eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns §48 liegt nicht vor. Ein Anspruch gegen den Bürgermeister auf Schadensersatz oder Durchsetzung eines 

Rückübertragungsanspruches gegen den Wegeinteressentenverein besteht nicht. Leider war dieses Ergebnis des Fachanwaltes für die CDU und UK – Fraktion nicht befriedigend und wurde daher nicht zur Kenntnis genommen. Wie in der letzten Ratssitzung verkündet wurde, will man das Ergebnis jedoch so nicht hinnehmen.  Dieses  Verhalten spiegelt keinen umsichtigen Umgang mit Steuergeldern wieder, sondern Verbissenheit sowie den verzweifelten Versuch der Mehrheitsfraktionen, ihre Meinung, koste es was es wolle, durchzusetzen. Die anonyme Anzeige gegen den Bürgermeister mit dem Tatvorwurf der Untreue brachte auch nicht den gewünschten Erfolg. Das Ermittlungsverfahren beim Amtsgericht Siegen wurde eingestellt.

Zum Stellenplan möchte ich betonen, dass wir die Entfristung der Stelle der Integrationsmanagerin und die Stellenausweisung im IT- Bereich, genau wie die personelle Unterstützung für die Feuerwehr begrüßen. Der Arbeitsaufwand steigt durch ständig wachsende Aufgabenbereiche und ist mit der knappen Personaldecke im mittleren Verwaltungsbereich kaum noch leistbar. Es ist schade, dass man bislang noch keine weiteren interkommunalen Kooperationen finden konnte, um Personalressourcen zu optimieren. 

Im Verwaltungsvorstand wird im Stellenplan die Stelle des Beigeordneten weiter vorgehalten. Wir beantragten heute, diese ausgewiesene Stelle des Beigeordneten ersatzlos zu streichen. Die Aufwendungen von ca. 70.000 € jährlich, die diese reine Personalstelle ohne Nebenkosten verursacht, können wir dadurch einsparen. Wir brauchen, lapidar gesagt, Indianer und keine weiteren Häuptlinge in der Gemeindeverwaltung. Wie ich schon bereits ausführte, wurden die Aufgaben-bereiche des ehemaligen Stelleninhabers erfolgreich umorganisiert.

Positive Auswirkungen einer interkommunalen Zusammenarbeit aller kreisange-gehörigen Kommunen,außer Attendorn, gemeinsam mit dem Kreis Olpe werden beim Zweckverband Abfallwirtschaft deutlich. Dieser Erfolg der interkommunalen Zusammenarbeit spiegelt sich in der Reduzierung der Abfallgebühren für die Bürgerinnen und Bürger wieder.  

Unser Ziel, im Bereich Klimaschutz voran zu kommen, konnten wir mit unserem Antrag, ein Klimaschutzprogramm für Kirchhundem zu erstellen, verwirklichen. Wir hoffen, dass es gelingt Kirchhundem zu einer Klimaschutzgemeinde zu entwickeln. Als eine Maßnahme zum Klimaschutzkonzept beantragt die SPD- Fraktion heute nochmals die Erstellung eines Solardachkatasters für die Gemeinde Kirchhundem. Damit möchten wir den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Kirchhundem die Möglichkeit verschaffen, eine umweltfreundliche Energiegewinnung für ihre Häuser aufzuzeigen. 

Die SPD- Fraktion ist der Auffassung, dass der Klimaschutz zusätzlich als wichtiges Ziel in die Strategie- und Zielplanung der Gemeinde aufgenommen wird.

Eine Form der regenerativen Energiegewinnung stellt die Nutzung der Windenergie dar. Die Gemeinde sollte so schnell wie möglich die Planung zur Ausweisung von Windvorrangzonen für die Gemeinde wieder aufnehmen und fortsetzen. Es ist uns bewusst, dass aufgrund fehlender rechtlicher und planungssicherer Vorgaben des Landes NRW sich die Ausweisung von Windpotentialflächen schwierig gestaltet, da wir uns zurzeit in einem rechtsfreien Raum befinden. Dennoch ist es aus unserer Sicht verwerflich tatenlos zuzuschauen. Es ist besser zu agieren, als zu reagieren. Wir müssen versuchen, mit unserer Planung für die Bürgerschaft der Gemeinde Kirchhundem eine für alle verträgliche Lösung zu finden.

Die Initiative der SPD- Fraktion den Förderantrag Heimatpreis für die Gemeinde Kirchhundem zu stellen, war ein voller Erfolg, wie man an der Vielzahl der eingereichten Projekte für das Jahr 2019 erkennen kann. Dieser Heimatpreis stellt eine Würdigung des ehrenamtlichen Engagements in und für unsere Dörfer dar. Mit den Projekten wird sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Identität mit den Dörfern eingesetzt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie die Kämmerin in ihrer Stellungnahme zur Einbringung des Haushaltes 2020 ausführte, ist die finanzielle Situation der Gemeinde geprägt durch die beständigen Steuereinnahmen. Der Haushaltsplanentwurf 2020 weist sinkende Einnahmen bei gleichzeitig gestiegenen Aufwendungen aus. Der prognostizierte Fehlbetrag im Jahr 2020 wird noch durch die Ausgleichsrücklage zu decken sein. Größter Ausgabeposten stellt weiterhin wie in den vergangenen Jahren die Kreisumlage dar.

Die in den letzten Jahren vorgebrachte Kritik der Städte und Gemeinden an der Personalpolitik des Kreises Olpe hält unvermindert an. Die von der SPD-Kreistagsfraktion geforderte Personaluntersuchung in der Kreisverwaltung und die Überprüfung auf Parallelstrukturen zwischen Kreis und den gemeindlichen Verwaltungen ergaben bislang noch keine Ergebnisse.

Um Personalressourcen zu bündeln und effektiver einzusetzen, die interkommunale Zusammenarbeit zu stärken, Parallelstrukturen zu minimieren, fordern wir die Verwaltung auf, jede Möglichkeit einer interkommunale Zusammenarbeit zu nutzen.

Wir erwarten von der Verwaltung, dass zukünftig Planungen für Investitionen schneller fertig gestellt werden, um Fördermittel früher abgreifen zu können. Fest machen möchte ich diese Forderung am barrierefreien Umbau von Bushaltestellen. Bis 2022 müssen alle Haltestellen in der Gemeinde barrierefrei umgebaut sein.  Wenn z.B. ein Projekt erst im Oktober ausgeschrieben wird und die Vergabe erst heute zur Abstimmung steht, muss man überlegen, wann diese Maßnahme umgesetzt werden kann. In diesem Bereich bleibt noch viel zu tun.

Zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich mich im Namen der SPD- Fraktion besonders bei Konrad Schlechtinger bedanken, der heute seinen letzten Arbeitstag bei der Gemeindeverwaltung leistet. Wir verlieren mit ihm als Fachbereichsleiter einen kompetenten, verlässlichen Ansprechpartner, der uns immer mit Rat und Tat zur Seite stand. Lieber Konrad, vielen Dank dafür.  

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Bitte um eine sachliche Auseinandersetzung im Rat und einen respektvollen Umgang miteinander schließe ich meine Stellungnahme zum Haushaltsplanentwurf 2020.

         Vielen Dank, dass Sie mir Ihre Aufmerksamkeit geschenkt haben.      

Anträge Zur Ratssitzung 12.12.2019 und zum Haushalt 2020

Betrifft: Ratssitzung am 12.12.2019

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Reinéry,

die SPD- Fraktion stellt zur Ratssitzung folgende Anträge:

TOP 3: Änderung des Stellenplanes 2020 gegenüber dem eingebrachten    

           Entwurf     

Die Ausweisung der Stelle des Beigeordneten im Stellenplan 2020 wird ersatzlos  gestrichen.

Begründung:

Die Stelle des Beigeordneten ist seit März 2018 nicht mehr besetzt. Die Aufgaben   wurden  innerhalb der Verwaltung neu verteilt und erledigt. Erhebliche Personalkosten wurden durch die Nichtbesetzung eingespart.

TOP 8: Beratung und Entscheidung über den Entwurf der Haushaltssatzung 2020

die SPD-Fraktion stellt zum Haushalt 2020 folgende Anträge:

1. Ein Solardachkataster bzw. eine Solarpotentialanalyse wird als eine Klimaschutz-maßnahme für die Gemeinde Kirchhundem erstellt, um damit die Möglichkeit einer umweltfreundlichenEnergiegewinnung für die Bürger/innen in der Gemeinde Kirchhundem darzustellen. Entsprechende Haushaltsmittel werden eingestellt

Begründung: 

Vorausschauend stellte die SPD- Fraktion bereits 2010 diesen Antrag. Er wurde damals wie genau 2015 von der Mehrheitsfraktion abgelehnt. Die Erstellung eines 

Solardachkatasters sehen wir als eine geeignete Maßnahme eines Klimaschutz-konzeptes.

2. Zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit nimmt die Verwaltung Kontakt mit der Stadt Lennestadt auf, um mögliche Kooperationen bei der Entwicklung eines Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinde Kirchhundem auszuloten. 

Begründung:

Die Stadt Lennestadt hat bereits ein Klimaschutzkonzept entwickelt und einen 

Klimamanager eingestellt. Die Verwaltung lotet daher eine gemeinsame Nutzung 

dieser Ressourcen aus.

3. Die Ziele und Strategien der Gemeinde Kirchhundem werden um den Punkt  „Klimaschutz“ erweitert. 

Das Ziel: Die Gemeinde Kirchhundem entwickelt sich zur Klimaschutzgemeinde wird aufgenommen.

Begründung:

Die Gemeinde Kirchhundem sollte signalisieren, dass der Klimaschutz und damit 

die Entwicklung eines Klimaschutzkonzeptes ein wesentliches Ziel für die Zukunft 

darstellt.

4. Der Gemeindeweg zwischen Würdinghausen und Flape und zu dem Wohngebiet  

„Altes Feld“ über „die Vierlinden“ wird für den öffentlichen Verkehr  freigegeben.  

Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Öffnung  

des Weges für den öffentlichen Verkehr bis 3,5 Tonnen Fahrzeuggesamtgewicht zu  

schaffen.  

Begründung: 

Dieser Weg wird täglich laut Fahrzeugzählungen von vielen Bürgern in beide  

Richtungen befahren, um den Weg Richtung Brachthausen und Hilchenbach   

abzukürzen. Aufgrund  des Klimawandels muss man alles versuchen, den CO²  

Ausstoß zu  minimieren. Eine bürgerfreundliche Maßnahme wird geschaffen, diese Wegstrecke abzukürzen und zu legalisieren. 

5. Die Jugendförderung für alle in der Jugendarbeit tätigen Vereine in der Gemeinde 

Kirchhundem wird als freiwillige Leistung aufgenommen.Eine Haushaltsstelle 

Jugendförderung wird im Haushaltsplan 2020 mit einem Ansatz von 15.000 €   

gebildet. Dabei werden alle gemeldeten Jugendlichen in den Vereinen bis  

einschließlich ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt. Ein jährlicher Nachweis ist zu  

erbringen. 

Begründung: 

Es ist angemessen, wenn die gestrichenen freiwilligen Unterstützungen in diesem   

Bereich bei dem heutigen Kassenstand wieder geleistet werden. Die Jugendarbeit  

aller Vereine in der Gemeinde Kirchhundem muss anerkannt werden. Mit dieser    

finanziellen Unterstützung und  Anerkennung für die Förderung der Jugendarbeit    

können wir unsere Wertschätzung ein Stück weit ausdrücken. 

Betrifft: „Kreis Olpe behält die rote Laterne“ WP-Artikel vom 27.09.2019


Die Bertelsmann Studie stellt fest, dass die Personalsituation in den Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Olpe schlechter ist, als der durchschnittliche Wert des Personalschlüssels in NRW.

Das diese Betreuungssituation in den Einrichtungen im Kreis Olpe sich daher schlechter und nicht kindgerecht darstellt und zudem eine sehr hohe Arbeitsbelastung für die Erzieher und Erzieher bedeutet, ist doch nachzuvollziehen.

Die Feststellung von Peter Schmitz, Bereichsleiter der  Kits GmbH, ist durchaus korrekt. Er führt aus, dass die wirtschaftlich günstigste Kombination bei der Gruppenbildung bislang politisch gewollt ist. Jedoch ohne die SPD im Kreis Olpe!

Zur Klarstellung: Die SPD- Kreistagsfraktion hat diese Vorgehensweise nie mitgetragen!!

Die SPD- Fraktion fordert seit Jahren bei der Einteilung der Kindergartengruppen die Qualität als erstes Kriterium und danach erst die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen! Die SPD- Fraktion will mit dieser Forderung die Voraussetzung einer bestmöglichen Betreuungsform für unsere Kinder in den Tageseinrichtungen schaffen. Jedoch standen wir mit dieser Forderung bisher alleine im Jugendhilfeausschuss. 

Die CDU und alle anderen im Kreistag vertretenden Fraktionen stimmten immer dem Vorschlag der Kreisverwaltung zu, die Wirtschaftlichkeit der Qualität bei der Einteilung der Gruppenformen vorzuziehen. 

Ob die Diskussion um die Fortschreibung des KibiZ und die Bildung von Gruppenformen  in Kindertageseinrichtungen ein Umdenken bei der politischen Mehrheit im Kreistag auslöst, bleibt zu hoffen und abzuwarten.!! 

Die Äußerung von Michael Färber, dem Fachbereichsleiter Jugend des Kreises Olpe, zu diesem Thema lässt einen Richtungswechsel in diesem Bereich nicht erwarten. Er argumentierte, „Studien für den Grundschulbereich zeigen, dass kleine Klassengrößen nicht automatisch zu einer höheren Bildungsqualität führen“.

Pressemitteilung der SPD- Ratsfraktion Kirchhundem


Erfolgreicher Klimaschutz führt nur ganzheitlich zum Erfolg!Es ist daher notwendig, alle zu diesem Bereich gehörenden Aspekte zu untersuchen. Hier bildet ein Klimaschutzkonzept das Fundament für einen strategisch ausgerichteten lokalen Klimaschutz und damit einen weiteren Schritt in Richtung einer zukunftsfähigen Region.

Um den Klimaschutz in unserer Gemeinde Kirchhundem voranzutreiben und aktiv zu gestalten, stellt die SPD- Ratsfraktion im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Gemeindeentwicklung den Antrag zur Entwicklung eines Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinde Kirchhundem.

In der Gemeinde Kirchhundem gibt es noch kein Klimaschutzprogramm. Es ist daher zwingend notwendig diesen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ein Klimaschutzprogramm muss Klimaschutzziele für die Gemeinde definieren, die dazu gehörigen Maßnahmen müssen dann umgesetzt und weiterentwickelt  werden.

„Bundesförderungsprogramme in diesem Bereich, die die gemeindlichen finanziellen Kosten für die Aufstellung eines Klimaschutzprogrammes minimieren und auch Kosten für eine/n Klimamanager/in anteilig übernehmen, ermöglichenes uns als finanzschwacher Kommune in diesem Bereich tätig zu werden. Wir sollten diese Chance nicht verpassen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten“, erläutert Renate Kraume, Fraktionsvorsitzende der SPD- Ratsfraktion. 

Mit freundlichen Grüßen

Renate Kraume

Betrifft: Ausschuss für Bauen, Umwelt und Gemeindeentwicklung am 11.09.2019


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Reinéry,

die SPD – Fraktion beantragt den Punkt:  Klimaschutz in die Tagesordnung des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Gemeindeentwicklung aufzunehmen.

.

Zu diesem TOP stellt die SPD- Fraktion folgende Anträge:1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement für die Gemeinde Kirchhundem zu erstellen.2. Für die Finanzierung dieses Projektes werden entsprechende Anträge zur  Förderung aus dem Förderprogramm: Kommunalrichtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld gestellt. 

Initiator des Förderprogramms ist die nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums (www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie).3. Die Verwaltung ermittelt Energiesparmodelle an den kommunalen Schulen, zur aktiven Mitarbeit im Klimaschutz und zur Einsparung von Energie, Wasser und Abfall. Energiesparmodelle in diesem Bereich werden auch von der Kommunalrichtlinie gefördert. Entsprechende Anträge werden seitens der Gemeinde gestellt.

Begründung :

Um den Klimaschutz in unserer Gemeinde Kirchhundem voranzutreiben und aktiv zu gestalten, wollen wir mit diesem Antrag einen Beitrag zum Klimaschutz aufzeigen und dabei jede mögliche finanzielle Förderung für die Gemeinde zu erwirken. 

Mit freundlichen Grüßen

Renate Kraume

Ergebnisse der Ratssitzung vom 11.07.2019

Tatjana Vente wird zur Ortsvorsteherin in Kirchhundem gewählt.
Die SPD- Fraktion betont, dass sie das ehrenamtliche Engagement von Frau Vente würdigt, jedoch nicht an der Abstimmung teilnimmt, weil sie prinzipiell gegen die Benennung von Ortsvorstehern sind. In jedem Ort der Gemeinde wohnen Ratsvertreter, die als Bindeglied und Ansprechpartner von Bürgern zu der Gemeindeverwaltung fungieren.

Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft „Netzwerk Innenstadt NRW“
Dem Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft „Netzwerk Innenstadt NRW“ wird mehrheitlich nicht gefolgt. SPD und Grüne wollten erst eine Vorstellung des Netzwerkes im Ausschuss, das wurde abgelehnt.

3. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Kirchhundem
Die Änderung der Zuständigkeitsordnung wurde gegen die Stimmen der SPD- Fraktion beschlossen.

Neuausschreibung Gas- und Stromlieferung für gemeindliche Gebäude ab 2020 Einstimmige Zustimmung zur Vorlage, künftig soll auch im Bereich von Strom interkommunale Verträge abgeschlossen werden, um bessere Konditionen zu erhalten.

Weiterentwicklung von Wohnbauflächen; Landesinitiative Bauland an der Schiene und Landesprogramm zur kooperativen Baulandentwicklung hier: Antrag der CDU- Fraktion im Rat der Gemeinde Kirchhundem vom 10.05.2019
Es wurde beschlossen, nicht an diesem Projekt teilzunehmen, da Bauflächenreserven bereits in dem seit 23.07.1998 rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kirchhundem und in Bebauungsplänen planerisch verfügbar sind. Die Verwaltung wird beauftragt, die bereits begonnene Erfassung der einzelnen bauleitplanerisch gesicherten Bauflächenreserven anhand von Steckbriefen weiterzuführen und ein mögliches Verkaufsinteresse bei den Eigentümern abzufragen und dem Ausschuss regelmäßig über die Ergebnisse zu berichten.

Anerkennung des IKEK der Gemeinde Kirchhundem als INSEK
Der Rat der Gemeinde Kirchhundem stimmte dem Entwurf des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (INSEK) zu und beauftragt die Verwaltung, das INSEK der Bezirksregierung zur Genehmigung vorzulegen.
Mit dem Beschluss über das INSEK ergibt sich keine Verpflichtung der Gemeinde, die dort aufgezeigten Maßnahmen oder Projektvorschläge umzusetzen. Jede einzelne zur Umsetzung und zur Förderung anstehende Maßnahme, die im INSEK aufgeführt ist, wird erst zur Beschlussfassung im Ausschuss vorgelegt.
Renaturierung des oberirdischen Fließgewässers „Rahrbach“ in der Ortslage von Welschen Ennest
Einstimmige Zustimmung zu

  1. Plangenehmigung gem. § 68 WHG 2. Antrag auf Bewilligung einer Landeszuwendung für die Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie 3. Abschluss eines Kooperationsvertrages zur Projektabwicklung 4. Delegation der Vergabebefugnis.
    -Aufgrund der Änderung der Zuständigkeitsordnung waren Abstimmungen über einige private Bauanträge im Ausschuss und im RAT notwendig, da in den Bauanträgen über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entschieden werden mussten. Überörtliche Prüfung der Gemeinde Kirchhundem durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein- Westfalen, Dieser Tagesordnungspunkt wird in der nächsten Sitzung behandelt, da es auch um die Problematik bei der Gebührensatzung des Kommunalfriedhofs in Kirchhundem geht. Zu diesem Thema wurde seitens der der Gemeindeprüfungsanstalt Handlungsempfehlungen ausgesprochen, die noch intensiv beraten werden müssen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Gemeinde Kirchhundem Nr. 13 „Schwappmicke, Benolpe“ hier: Entscheidung der Kommunalaufsicht, Der Antrag eines Bürgers auf Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde seitens der Kommunalaufsicht in Olpe abgelehnt. Renate Kraume