Ergebnisse der Ratssitzung vom 11.07.2019

Tatjana Vente wird zur Ortsvorsteherin in Kirchhundem gewählt.
Die SPD- Fraktion betont, dass sie das ehrenamtliche Engagement von Frau Vente würdigt, jedoch nicht an der Abstimmung teilnimmt, weil sie prinzipiell gegen die Benennung von Ortsvorstehern sind. In jedem Ort der Gemeinde wohnen Ratsvertreter, die als Bindeglied und Ansprechpartner von Bürgern zu der Gemeindeverwaltung fungieren.

Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft „Netzwerk Innenstadt NRW“
Dem Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft „Netzwerk Innenstadt NRW“ wird mehrheitlich nicht gefolgt. SPD und Grüne wollten erst eine Vorstellung des Netzwerkes im Ausschuss, das wurde abgelehnt.

3. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Kirchhundem
Die Änderung der Zuständigkeitsordnung wurde gegen die Stimmen der SPD- Fraktion beschlossen.

Neuausschreibung Gas- und Stromlieferung für gemeindliche Gebäude ab 2020 Einstimmige Zustimmung zur Vorlage, künftig soll auch im Bereich von Strom interkommunale Verträge abgeschlossen werden, um bessere Konditionen zu erhalten.

Weiterentwicklung von Wohnbauflächen; Landesinitiative Bauland an der Schiene und Landesprogramm zur kooperativen Baulandentwicklung hier: Antrag der CDU- Fraktion im Rat der Gemeinde Kirchhundem vom 10.05.2019
Es wurde beschlossen, nicht an diesem Projekt teilzunehmen, da Bauflächenreserven bereits in dem seit 23.07.1998 rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kirchhundem und in Bebauungsplänen planerisch verfügbar sind. Die Verwaltung wird beauftragt, die bereits begonnene Erfassung der einzelnen bauleitplanerisch gesicherten Bauflächenreserven anhand von Steckbriefen weiterzuführen und ein mögliches Verkaufsinteresse bei den Eigentümern abzufragen und dem Ausschuss regelmäßig über die Ergebnisse zu berichten.

Anerkennung des IKEK der Gemeinde Kirchhundem als INSEK
Der Rat der Gemeinde Kirchhundem stimmte dem Entwurf des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (INSEK) zu und beauftragt die Verwaltung, das INSEK der Bezirksregierung zur Genehmigung vorzulegen.
Mit dem Beschluss über das INSEK ergibt sich keine Verpflichtung der Gemeinde, die dort aufgezeigten Maßnahmen oder Projektvorschläge umzusetzen. Jede einzelne zur Umsetzung und zur Förderung anstehende Maßnahme, die im INSEK aufgeführt ist, wird erst zur Beschlussfassung im Ausschuss vorgelegt.
Renaturierung des oberirdischen Fließgewässers „Rahrbach“ in der Ortslage von Welschen Ennest
Einstimmige Zustimmung zu

  1. Plangenehmigung gem. § 68 WHG 2. Antrag auf Bewilligung einer Landeszuwendung für die Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie 3. Abschluss eines Kooperationsvertrages zur Projektabwicklung 4. Delegation der Vergabebefugnis.
    -Aufgrund der Änderung der Zuständigkeitsordnung waren Abstimmungen über einige private Bauanträge im Ausschuss und im RAT notwendig, da in den Bauanträgen über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entschieden werden mussten. Überörtliche Prüfung der Gemeinde Kirchhundem durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein- Westfalen, Dieser Tagesordnungspunkt wird in der nächsten Sitzung behandelt, da es auch um die Problematik bei der Gebührensatzung des Kommunalfriedhofs in Kirchhundem geht. Zu diesem Thema wurde seitens der der Gemeindeprüfungsanstalt Handlungsempfehlungen ausgesprochen, die noch intensiv beraten werden müssen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Gemeinde Kirchhundem Nr. 13 „Schwappmicke, Benolpe“ hier: Entscheidung der Kommunalaufsicht, Der Antrag eines Bürgers auf Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde seitens der Kommunalaufsicht in Olpe abgelehnt. Renate Kraume


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