Antrag zur Ratssitzung am 16.05.2019


TOP: DigitalPakt 2019 bis 2024

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Reinéry,

die SPD – Fraktion beantragt:

  1. Die Verwaltung erläutert welche Vorbereitungen seitens der Gemeinde Kirchhundem erforderlich sind, um zeitnah Mittel aus dem DigitalPakt erhalten zu können.
  2. Die Verwaltung leitet die Beantragung der Fördergelder zeitnah ein.

Begründung:

Der Bundestag hat am 29.11.2018, sowie der Bundesrat am 15.03.2019 mit Zweidrittel-Mehrheit eine Grundgesetzänderung zu mehreren Themenfeldern und zukünftigen Finanzhilfen des Bundes beschlossen. Somit wurden die formalen Voraussetzungen geschaffen, dass der DigitalPakt Schule umgesetzt werden kann.

Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen sowie die Lehr- und Lerninfrastrukturen optimieren. Zu den förderfähigen Investitionen zählen beispielsweise der Aufbau oder die Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden, das schulische WLAN oder der Aufbau und die Weiterentwicklung digitaler Lernplattformen. 

Im Rahmen dieser Verwaltungsvereinbarung stellt der Bund den Ländern über einen Zeitraum von fünf Jahren 5 Mrd. Euro zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur zur Verfügung. Auf Nordrhein-Westfalen entfallen in dem genannten Förderzeitraum Mittel in Höhe von rund 1,054 Mrd. Euro. Den Bundesmitteln steht eine Ko-Finanzierung des Landes einschließlich der Kommunen von mindestens 10% gegenüber.

Die Mittel zum DigitalPakt werden vom Schulträger beim Land beantragt. Eine Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln aus dem DigitalPakt ist die Vorlage eines Medienentwicklungsplans jeder einzelnen Schule. 

Mit  freundlichen Grüßen

       Renate Kraume

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